Die Gruppe Sofortmaßnahmen hat gemeinsam mit der Baupolizei in Favoriten ein Wohngebäude kontrolliert, in dem zahlreiche illegale Wohnungen für Kurzzeitvermietungen genutzt werden.

Seit dem 1. Juli 2024 gelten nach der Wiener Bauordnung strengere Regeln. Kurzzeitvermietungen können nach der Bauordnung, nur als häuslicher Nebenerwerb für 90 Tage im Jahr erfolgen. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungen ist nun in der ganzen Stadt grundsätzlich verboten, nicht nur in Wohnzonen. „Illegale Kurzzeitvermietung ist kein Kavaliersdelikt. Gerade in den beliebtesten Metropolen Europas – zu denen Wien zweifelsohne zählt – nimmt die diese zum Teil überhand und kostet dringend benötigten Wohnraum.“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Keine Sommerpause gab es dementsprechend für das Referat der Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37). Ganz im Gegenteil, wie jetzt ein Fall in Favoriten zeigt. Gemeinsam mit der Gruppe Sofortmaßnahmen wurde im 10. Bezirk ein Wohngebäude kontrolliert, in dem zahlreiche illegale Wohnungen für Kurzzeitvermietungen genutzt werden.

Im Rahmen der Überprüfung wurde im sechsstöckigen Wohnhaus festgestellt, dass Wohnungen ohne Gewerbeberechtigung illegal an Touristen vermietet wurden. Darüber hinaus waren in den Wohnungen Personen gemeldet, die nicht an der Adresse wohnen. In einem bestätigten Fall bezog eine gemeldete Person sogar Mindestsicherung. Neben Anzeigen wegen illegaler Gewerbeausübung werden nun auch Fälle von Sozialmissbrauch überprüft.