Fix ab 5.März: Regierung verkündet Lockerungen

Mit Spannung wurden die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels erwartet. Mit 5. März fallen in Österreich die Corona-Beschränkungen. Damit enden die G-Regelungen, Sperrstunde und weitgehend Maskenpflicht. Die Lockerungsschritte sollen trotz weiterhin hohen Neuinfektionen kommen. Im Vorfeld des Gipfels wurde medial über das Aussetzen der Impfpflicht spekuliert – diese soll aber weiterhin bestehen.

Am Gipfel nahmen neben der Bundesregierung auch alle Landeshauptleute und Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) teil. Nach den Beratungen traten Bundeskanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sowie Katharina Reich und General Striedinger von GECKO vor die Öffentlichkeit.

Vorphase ab 19. Februar

Breite Öffnungen treten mit einer „Vorphase“ in Kraft. Ab 19. Februar gilt überall dort, wo bisher die 2G-Regel galt, die 3G-Regel. Sperrstunde und Maskenpflicht bleiben aber. Mit 5. März kommen weitere bundesweite Öffnungsschritte. Die Stadt Wien werde allerdings weiterhin auf den „konsequenten Weg der Sicherheit“ setzen, wie Michael Ludwig in einer separaten Konferenz mitteilte – lesen Sie hier dazu mehr.

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Breite Öffnungsschritte ab 5. März

Ende der G-Regeln

Die G-Regeln fallen österreichweit mit 5. März. Das Ende der G-Regeln bedeutet, dass ab 5. März kein Nachweis über Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein negatives Testergebnis für Handel, Gastro oder Dienstleistern benötigt wird. Am Arbeitsplatz fällt die 3G-Regel. Auch Kulturveranstaltungen und Sportereignisse können ab dann ohne Nachweis besucht werden. Weiters erlauben die Lockerungen auch die Konsumation bei Veranstaltungen.

Die 3-G-Regel bleibt allerdings in Hochriskobereichen erhalten. Nämlich im Alten- und Pflegeheime, Kränkenhäusern gilt weiterhin 3G-für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher.

Aus für Sperrstunde

Die Sperrstunde fällt mit 5. März. Statt dem bisherigen Zapfenstreich um 24h dürfen Lokale, Restaurants und Bars wie gewohnt nach Ländergesetzen offen halten. Mit dem Fall der Sperrstunde dürfen nun auch wieder Clubs und Co öffnen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht fällt für die meisten Bereiche. Nurmehr in Bereichen der „lebenswichtigen Infrastruktur“ muss die FFP2-Maske weiter getragen werden. Dazu gehören unter anderem Supermärkte, Apotheken und der Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.). Auch bleibt die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmittel bestehen.

Gratistests

Die kostenlosen Corona-Tests sollen evaluiert werden, bis Ende März seien diese jedenfalls ausfinanziert. Bereits im Vorfeld des Gipfels wurden die Rufe nach einem Ende der Bundesfinanzierung lauter – das WIENER BEZIRKSBLATT berichtete. Wien beharrte im Vorfeld auf die Notwendigkeit eines kostenlosen und niederschwelligen Testangebots, denn mit kostenpflichtigen Tests würden u.a. Infektionsketten schwerer zu durchbrechen sein. Statt einem breiten Testangebot möchte man in Zukunft auf Abwassermonitoring setzen, so Gesundheitsminister Mückstein.