Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt der Gesetzgeber frischen Schwung in die Welt der Mikromobilität. Vor allem E-Scooter stehen im Fokus – klare Regeln sollen Sicherheit schaffen, Missverständnisse ausräumen und das Miteinander auf den Radwegen verbessern.

Fahren auf dem Gehsteig? Das ist ab 1. Mai Geschichte und verboten. © KI-generiert mit ChatGPT
Ab 1. Mai: Blinker, Licht und klare Regeln
Wer künftig mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss sich auf neue technische Vorgaben einstellen. Ab Mai brauchen alle Fahrzeuge dieser Kategorie Blinker am Lenker, eine hell tönende Glocke sowie eine vollständige Lichtanlage bestehend aus weißem Frontscheinwerfer und rotem Rücklicht. Damit werden E-Scooter verkehrstechnisch jenen Standards angenähert, die bei Fahrrädern längst selbstverständlich sind.
An der grundsätzlichen Einstufung ändert sich jedoch nichts. E-Scooter bleiben Fahrrädern gleichgestellt, sofern sie die bekannten Grenzen von 250 Watt Nenndauerleistung und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit einhalten. Damit bleibt auch die Nutzung von Radwegen weiterhin erlaubt; ein wichtiger Punkt für alle, die den Scooter im Alltag nutzen.
Gleichzeitig wird nun ausdrücklich klargestellt, was bisher oft zu Diskussionen führte: E-Scooter gehören nicht auf den Gehsteig. Auch das Mitfahren von zweiten Personen ist tabu. Und für das Gepäck gilt eine Minimalregelung, nur kleine Taschen sind zulässig, am Lenker hat ein Rucksack nichts verloren.

Für Jugendliche, die einen E-Scooter oder ein E-Bike lenken, gilt Helmpflicht. © KI-generiert mit ChatGPT
Helmpflicht und Übergangsbestimmungen
Eine generelle Helmpflicht für Erwachsene kommt nicht, wohl aber für Jugendliche, die E-Scooter oder E-Bikes lenken, sowie für mitfahrende Kinder auf entsprechend ausgerüsteten Fahrrädern.
Für Besitzer der aktuell weit verbreiteten mopedartigen E-Fahrzeuge ohne Pedale stehen dagegen große Veränderungen bevor. Sie gelten künftig nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge, für die Zulassung, Kennzeichen, Versicherung und Führerschein verpflichtend werden. Da viele dieser Modelle die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt oft nur der Umstieg auf ein echtes E-Bike mit Pedalantrieb.
Lenker selbst können allerdings entspannt bleiben: Für sie ändert sich vor allem die Ausstattung, damit sie im Wiener Stadtverkehr sicherer unterwegs sind.