OGH-Urteil: Airbnb fliegt aus dem Gemeindebau

Das OGH-Urteil gibt Wiener Wohnen Recht.

Richtungsweisende Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und der Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb. Dem Anbieter ist es durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs untersagt, Gemeindewohnungen über die Plattform zur Untermiete anzubieten. Bereits im Sommer 2020 wurde beim Handelsgericht Wien gegen das Anbieten der Gemeindewohnungen auf der Plattform geklagt. Jetzt bekam Wiener Wohnen in letzter Instanz Recht.

Gegen Zweckentfremdung

„Der soziale Wohnbau in Wien ist zum Wohnen da und nicht um damit Geschäfte zu machen. Es ist hoch erfreulich, dass die Stadt Wien vor Gericht gegen einen internationalen Milliardenkonzern Recht bekommen hat und der leistbare kommunale Wohnraum in der Stadt langfristig geschützt bleibt. Durch dieses richtungsweisende Gerichtsurteil wurde der illegalen Kurzzeitvermietung über einschlägige Plattformen endgültig ein Riegel vorgeschoben. Die Stadt Wien ist seit über 100 Jahren internationale Vorreiterin, wenn es darum geht für leistbaren Wohnraum zu kämpfen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Gemeindewohnungen auf diese Weise zweckentfremdet werden. Das berühmte Wiener Wohnbaumodell prägt das soziale Miteinander in der Stadt und muss immer für die da sein, die es benötigen“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál. 

Außerdem muss Airbnb Rechnungen über Gewinne und Umsätze aus vergangenen Vermietungen in Gemeindewohnungen vorlegen.