Der plötzliche Kälteeinbruch birgt auch große Gefahren im Straßenverkehr. Glatteis, Schneefahrbahnen und Co erhöhen die Unfallgefahr. Der ÖAMTC klärt in seiner jüngsten Aussendung über die gängigsten Mythen im Winter auf.
„Ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – gerade im Winter kann man im Straßenverkehr so einiges falsch machen“, so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Denn Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafen…
Strafen
Ein absolutes No-Go ist Schnee am Dach. Durch abruptes Bremsen löst sich die Schneedecke und stürzt vom Dach und kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Daher sollten nicht nur Scheinwerfer, Kennzeichen und Scheiben von Schnee und Eis befreit werden, sondern auch das Dach. Übrigens: Die Scheiben sollten unbedingt immer freigekratzt werden. „Wer so fährt, muss mit gefährlich eingeschränkter Sicht und im Extremfall mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen“, erklärt der ÖAMTC-Rechtsberater. Das gilt im Übrigen auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel.
Saftige Strafen kann auch ein am Stand laufender Motor bedeuten. Dadurch werden nicht nur unnötig Lärm und Abgase produziert, sondern Strafen bis zu 10.000 Euro riskiert.
Verschneite Schilder
Verschneite Verkehrsschilder und Straßen sind kein Grund die Straßenverkehrsordnung zu missachten. Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (z. B. die achteckige Stopptafel) trotzdem zu erkennen, schützt die mangelnde Lesbarkeit im Fall eines Verstoßes nicht vor Strafe. Autofahrende müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsverhältnissen anpassen. Kommt es durch falsche Bereifung, überhöhte Geschwindigkeit, schlechtes Freilegen der Scheiben etc. zu einem Unfall, können Schadenersatzansprüche drohen – und bei einem Personenschaden sogar ein gerichtliches Strafverfahren.
Tipps für Radler
Der Automobilclub hat auch Tipps für Radlerinnen und Radler bei Schneeverhältnissen parat: Grundsätzlich gilt Radweg-Pflicht, außer die Bahn ist nicht gefahrenfrei zu nutzen. „Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist und aus gutem Grund befürchtet, dass er sich bei der Nutzung des Radweges gefährdet, etwa weil dieser nicht oder schlecht geräumt ist, darf also die Fahrbahn benützen“, sagt Nikolaus Authried vom ÖAMTC über potenziell nicht geräumte oder gestreute Radwege.