“Das ist ja unfassbar – was denken sich manche Jugendliche nur?!” Der Wiener-Bezirksblatt-Leser war fassungslos, als er uns das Foto der drei Scooter-Sünder geschickt hat. “Das gehört echt verboten!”

Gesetzlich verboten

Wie recht der Leser doch hat: Ein “Dreier” auf einem E-Scooter auf der Straße ist tatsächlich streng verboten. Denn laut Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), § 88b, ist klar: “Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Personenbeförderung ist ausdrücklich verboten!” Damit sind zwei oder drei Personen auf einem Scooter klar gesetzwidrig.

Nichts auf der Straße verloren

Grundsätzlich sind (E-)Scooter “nur dort erlaubt, wo auch Radfahren erlaubt ist”. Und sie dürfen “nicht auf Gehsteigen oder Zebrastreifen fahren”. Wenn sie unterwegs sind, dann natürlich nur alleine. Die drei Jugendlichen in Simmering können nur froh sein, dass sie nicht von der Polizei erwischt wurden – vom WBB-Leser-Fotografen aber schon …