“Wirklich kaum zu glauben, was auf unseren Straßen alles passiert”, so Wiener-Bezirksblatt-Leser Gerhard C., ein bekennender Autofan und guter Beobachter. Nach den drei Scooter-Fahrern in Simmering/Schwechat taucht jetzt in Ottakring der nächste Südenfall auf: Ein Skateboarder, der hinter dem Linienbus 10A dahingleitet. Unglaublich gefährlich.

Definitiv verboten

Und absolut verboten: Denn ein Skateboard gilt verkehrsrechtlich als “fahrzeugähnliches Spielzeug/Kleinfahrzeug”, nicht als Fahrrad oder Fahrzeug. Womit es nur auf Gehsteigen/Gehwegen erlaubt ist – und das auch nur vorsichtig, mit Schrittgeschwindigkeit, wenn niemand gefährdet wird. Ebenso erlaubt ist es grundsätzlich in Parks und Wohnstraßen.

Das steht im Gesetz

Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung StVO (§ 88) ist ein Skateboard nicht auf der normalen Fahrbahn/Straße und auf Radwegen/Radfahranlagen erlaubt. Noch weniger hinter einem Autobus – das ist doppelt und dreifach gefährlich, weil es auch weniger gut gesehen werden kann. Würde der Skateboard-Fahrer von der Polizei erwischt werden, hätte er einige Strafen angesammelt.

E-Skateboards nicht erlaubt

Ebenso nicht erlaubt sich übrigens auch E-Skateboards: Besagte StVO (§ 88b) erlaubt nur ganz bestimmte elektrisch betriebene Klein- und Miniroller – also Fahrzeuge mit typischer Lenkstange/Trittbrett (klassischer E-Scooter), bis zu bestimmten Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen. Und ein E-Skateboard hat keine Lenkstange, ist also nicht erlaubt.

“Aber wenigstens trägt er einen Helm”, wie der Wiener-Bezirksblatt-Reporter süffisant meint. Ein minimaler Pluspunkt …

Der Skateboarder ist mitten auf der Straße hinter dem Linienbus von Hernals Richtung Ottakring (Bild: Privat).

Der Skateboarder fährt hier am Radweg hinter dem Linienbus von Hernals nach Ottakring (Bild: Privat).

Der Skateboarder in Nahaufnahme (Bild: Privat).

Der Skateboarder in Nahaufnahme (Bild: Privat).