Sonderaktion: Vergabe von 1.000 Gemeindewohnungen

Eine neue Wohnungsoffensive unterstützt Wiener bei drohendem Wohnungsverlust durch befristete Mietverträge. ©iStock by Getty Images

Hilfe bei bei drohendem Wohnungsverlust: Im Rahmen einer Sonderaktion werden für Mieter mit auslaufenden befristeten Mietverhältnissen 1.000 Gemeindewohnungen zur Verfügung gestellt. Mit dieser Maßnahme unterstützt die Stadt gemeinsam mit Wiener Wohnen und der Wohnberatung den Kampf gegen zu hohe Wohnkosten.

Ein wesentlicher Treiber für zu teuren Wohnraum  ist der Anteil befristeter Mietverhältnisse im privaten Mietsektor, der alarmierend steigt und die Situation am Wohnungsmarkt zusätzlich verschärft. Im Zuge einer Wohnungsoffensive werden im Zeitraum von 1. Juli bis 30. November 1.000 unbefristete Gemeindewohnungen mit ein bis drei Zimmern zur Verfügung gestellt.

Anteil der Befristungen bei 50 %

Laut eines aktuellen Forschungsberichts der Arbeiterkammer ist der Anteil der befristeten Mietverträge in den letzten Jahren auf rund 50 % gestiegen. Rund zwei Drittel aller Altbaumieten in Wien sind überhöht, besonders stark betroffen davon sind solch befristete Mietverträge. Denn obwohl diese laut Gesetz um ein Viertel günstiger sein sollten als unbefristete, gaben 84 % der befragten Betroffenen an, rund 330 Euro monatlich zu viel zu bezahlen.

Offensive gegen befristetes Wohnen

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, stellt die Stadt 1.000 Gemeindewohnungen mit unbefristeten Mietverträgen zur Verfügung. Teilnehmen können alle Wiener, die einen befristeten Mietvertrag verfügen, der innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft, und die Interesse an einer 1- bis 3-Zimmerwohnung haben. Wer die Kriterien erfüllt und sich anmeldet, erhält nach Prüfung der Angaben für drei Monate Zugang zur Online-Gemeindewohnungssuche der Wohnberatung Wien. Ein bestehendes Wiener Wohn-Ticket ist für diese Sonderaktion nicht Voraussetzung.

Das sind die Grundvoraussetzungen 

Um sich für die Wohnungsoffensive anmelden zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden: Ein Mindestalter von 18 Jahren, zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an einer Wiener Adresse und eine österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt sowie das Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) sind ebenso Voraussetzung wie geklärte Familienverhältnisse (Ehepartner und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam einen Antrag stellen).

Wohnberatung Wien hat alle Infos 

Mit der Sonderaktion wird Wohnungssuchenden geholfen, die nicht alle Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket mit „begründetem Wohnbedarf” erfüllen und damit keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung haben, die aber mit dem dringenden Wohnproblem einer auslaufenden Befristung ihres Mietvertrages konfrontiert sind. Interessierte können sich bei Fragen direkt an die Wohnberatung Wien wenden und sich auf der Website wohnberatung-wien.at vorab informieren.

Hans Steiner
Chefredakteur