Länger dauernde Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen stellen Arbeitslose oft vor große finanzielle Herausforderungen. Der Sozialausschuss hat daher beschlossen, den im Rahmen der COVID-Maßnahmen eingeführte Bildungsbonus dauerhaft zu übernehmen und zu erhöhen.
Weil sich viele Betroffene längere Ausbildungsprogramme finanziell nicht leisten können, werden diese oft abgebrochen. Hier setzt der Bildungsbonus an. Er stockt Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bei länger andauernden Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf und verbessert so die Chancen auf eine gute Stelle. Denn derzeit werden von Arbeitssuchenden oft genug wieder Jobs angenommen, die weder gut entlohnt noch besonders stabil sind, und darüber hinaus auch keine Zukunftsperspektive bieten. Beim nächsten Jobverlust steht der Betroffene dann wieder beim AMS.
Wer den neuen Bildungsbonus bekommt
Ab 2024 bekommen Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfe-Bezieher einen Zuschuss gestaffelt nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme. Wer eine AMS-Maßnahme von mehr als vier Monaten in Anspruch nimmt, erhält 2024 über 220 € zusätzlich pro Monat zu Arbeitslosengeld (ALG) oder Notstandshilfe (NH). Bei Maßnahmen, die länger als 12 Monate dauern, sogar bis zu knapp über 370 € pro Monat – gedeckelt mit der Höhe des Pflegestipendiums, auf jeden Fall aber die 220 € monatlich – unabhängig von der Höhe von ALG oder NH. Der Unterschied zum „alten“ Bildungsbonus: Von 2020 bis 2023 gab es einen einheitlichen Zuschuss von 180 € pro Monat bei Maßnahmen mit einer Dauer von über vier Monaten. „Der neue Bildungsbonus ist also deutlich höher und auch flexibler gestaltet. Von daher ist es ein sehr wichtiger Beschluss“, sagt dazu Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen.
Schon 70.000 Mal in Anspruch genommen
Seit Einführung des Bildungsbonus im Jahr 2020 wurde er von mehr als 70.000 Menschen in Anspruch genommen. In den nächsten Jahren werden es noch deutlich mehr werden – mit einer deutlich höheren Leistung. Sowohl der Bildungsbonus als auch die Deckelung für den Höchstbetrag werden dabei jährlich valorisiert, also um die Inflationsrate angepasst.