Halloween steht vor der Tür und mit ihm die Vorfreude auf Streiche und Partys. Doch was ist erlaubt, und wann kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen? Das Bundeskriminalamt (BK) klärt auf.
Besonders Jugendliche und junge Erwachsene freuen sich auf Halloween. Verkleidungen und kleine Streiche sind an der Tagesordnung. Doch nicht jeder vermeintlich „harmlose“ Streich bleibt im Rahmen des Gesetzes.
Kein Kavaliersdelikt
Aktionen wie das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern und Autos, das Zerstören von Briefkästen oder Mülltonnen, Diebstahl und das Bedrohen von Personen sind ernsthafte Straftaten. Solche Handlungen werden konsequent verfolgt, und die Polizei wird an Halloween verstärkt präsent sein, um bei Verstößen einzuschreiten.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafen für solche Delikte können von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des verursachten Schadens. Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, haben Geschädigte die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung beschmierter Fassaden oder die Reparatur zerstörter Gegenstände. In bestimmten Fällen wird zudem die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, die bei Bedarf Maßnahmen ergreift.
Jugendschutz und Ausgehzeiten
Die Jugendschutzgesetze regeln die Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: Kinder unter 14 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern von fünf Uhr früh bis 23 Uhr draußen sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bis ein Uhr nachts unterwegs sein.
Präventionstipps für eine sichere Halloween-Nacht
Um Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes zu feiern, empfiehlt das Bundeskriminalamt folgende Tipps:
- Elterngespräche führen: Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus sprechen.
- Verantwortungsvoller Umgang mit Materialien: Vermeiden Sie es, dass Kinder Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen.
- Sensible Bereiche schützen: Hauseigentümer sollten wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien sichern oder wegräumen.
- Ruhige Reaktionen: Sollte es zu einer Straftat kommen, bleiben Sie ruhig und verständigen Sie die Polizei.