Spartipp #20: Hol dir die Steuer zurück!

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Wer in Österreich arbeitet und Lohnsteuer zahlt, kann die Arbeiternehmerveranlagung machen. Die Arbeiternehmerveranlagung ist eine jährliche Steuererklärung für Arbeitnehmer in Österreich. Dabei wird festgestellt, ob man im vergangenen Jahr zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat. Wenn man zu viel gezahlt hat, bekommt man das Geld vom Finanzamt erstattet. Die Arbeiternehmerveranlagung ist für alle Arbeitnehmer in Österreich möglich.

Die Arbeiternehmerveranlagung kann man jedes Jahr machen. Man muss dafür einen Antrag stellen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie man den Antrag stellen kann. Entweder persönlich, telefonisch oder online.

Wenn man den Antrag online stellt, muss man sich zuerst bei der FinanzOnline anmelden. Dafür braucht man einen elektronischen Zertifikat und ein Softwareprogramm, das die Daten verschlüsselt. Die Anmeldung bei der FinanzOnline ist kostenlos.

Das Finanzamt Österreich zieht für das erste Halbjahr 2022 eine positive Zwischenbilanz. So wurden beispielsweise bisher 2,5 Mrd. Euro Gutschriften aus der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt – ein Rekordwert im Vergleich mit den vergangenen Jahren (2020: 1,9 Mrd. Euro, 2021: 2,1 Mrd. Euro). Im bisherigen Jahresverlauf sind mehr als 3 Mio. Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung eingetroffen (2020: 2,9 Mio., 2021: 2,7 Mio.). Im Vergleich zu den Vorjahren konnten bis Jahresmitte auch deutlich mehr Anträge bearbeitet werden. Waren es 2020, vor der Modernisierung der Finanzverwaltung, noch 3,2 Mio. Anträge, sind es 2022 bereits 3,45 Mio. Auch konnte 2022 ein neuer Rekordwert an in einem Monat (März) bearbeiteten Fällen erreicht werden – knapp 1,4 Millionen!

Hohes Servicelevel bei telefonischer Beratung

Das Finanzamt Österreich bietet seine Serviceleistungen – neben FinanzOnline mit 5,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzern – auch via Telefon an. Im ersten Halbjahr konnte den Bürgerinnen und Bürgern bei insgesamt knapp 3,5 Mio. Anrufen weitergeholfen werden. Zu Spitzenzeiten, vor allem in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr, kann es daher auch zu längeren Wartezeiten kommen. Es ist daher ratsam, außerhalb dieser Zeiten anzurufen. Schneller als Telefonate ist vor allem in diesen Spitzenzeiten jedenfalls der Blick in FinanzOnline, da beispielsweise der Status zu einem eingebrachten Antrag – nach dem oft am Telefon gefragt wird – direkt über FinanzOnline eingesehen werden kann. Detailliertere Auskünfte nach dem Bearbeitungsstand können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Telefon nicht geben.

Vor dem Anruf ist es ratsam, die eigene SV-Nummer oder Steuernummer bereitzulegen, um schneller zur gewünschten Information zu kommen. Für einen persönlichen Termin beim Finanzamt ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig. Dieser kann online unter www.bmf.gv.at/terminvereinbarungen oder telefonisch unter 050 233 700 gebucht werden.