Spartipp #20: Hol dir die Steuer zurück!

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Wer in Österreich arbeitet und Lohnsteuer zahlt, kann die Arbeiternehmerveranlagung machen. Sie ist eine jährliche Steuererklärung für Arbeitnehmer in Österreich. Dabei wird festgestellt, ob man im vergangenen Jahr zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat. Wenn man zu viel gezahlt hat, bekommt man das Geld vom Finanzamt zurückerstattet. Die Arbeiternehmerveranlagung ist für alle Arbeitnehmer im Land möglich.

Die Arbeiternehmerveranlagung kann man jedes Jahr machen. Man muss dafür einen Antrag stellen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Antrag: entweder persönlich, telefonisch oder online.

Wenn man den Antrag online stellt, muss man sich zuerst bei der FinanzOnline anmelden. Dafür braucht man einen elektronischen Zertifikat und ein Softwareprogramm, das die Daten verschlüsselt. Die Anmeldung bei der FinanzOnline ist kostenlos.

Hohes Service-Level bei telefonischer Beratung

Das Finanzamt Österreich bietet seine Serviceleistungen – neben FinanzOnline mit 5,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzern – auch via Telefon an. Den Bürgerinnen und Bürgern kann pro Jahr bei Millionen Anrufen weitergeholfen werden. Zu Spitzenzeiten, vor allem in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr, kann es daher auch zu längeren Wartezeiten kommen. Es ist daher ratsam, außerhalb dieser Zeiten anzurufen. Schneller als Telefonate ist jedenfalls der Blick in FinanzOnline, da beispielsweise der Status zu einem eingebrachten Antrag – nach dem oft am Telefon gefragt wird – direkt über FinanzOnline eingesehen werden kann. Detailliertere Auskünfte nach dem Bearbeitungsstand können auch die Mitarbeiter am Telefon nicht geben.

Vor dem Anruf ist es ratsam, die eigene SV-Nummer oder Steuernummer bereitzulegen, um schneller zur gewünschten Information zu kommen. Für einen persönlichen Termin beim Finanzamt ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig. Dieser kann online unter www.bmf.gv.at/terminvereinbarungen oder telefonisch unter 050 233 700 gebucht werden.