Die Möglichkeit zur Beantragung der Wohnungssicherung Plus wurde bis 31. Dezember 2024 verlängert und die Fördervoraussetzungen sowie die Höhe der Rückstandsübernahmen wurden angepasst.
Achtung: Künftig ist der Nachweis zu erbringen, dass die laufende Miete bezahlt wurde, um überhaupt eine Förderung zur Abdeckung des Rückstandes zu erhalten. Bei Übernahme eines Rückstandes wird generell auf Direktanweisung einer laufenden Mietbeihilfe umgestellt.
Das sind die Neuerungen
Wohnungssicherung Plus ist ein Instrument, um Mieter mit Mietrückständen zu unterstützen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Mehrheit der Fördernehmer es tatsächlich geschafft hat, wieder mietschuldenfrei zu sein. Allerdings gibt es auch Fördernehmer, die nach wie vor ihre laufenden Mieten trotz Unterstützung nicht zahlen oder/und eventuellen Ratenvereinbarungen nicht einhalten. Mit der Neuausrichtung der Wohnungssicherung Plus soll ein klares Zeichen hin zu einer stärkeren Selbstermächtigung gesetzt werden. Die Maßnahmen dazu setzen sich wie folgt zusammen:
- Einzahlung der laufenden Miete als Nachweis der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Problemlösung und Voraussetzung zur Übernahme eines Rückstandes.
- Umstellung von Mietunterstützungsleistungen wie Miet- und Wohnbeihilfe auf Direktanweisung an die Vermieter (Sachleistung) als weitere Voraussetzung bei Rückstandsübernahmen.
- Inanspruchnahme von sozialarbeiterischer Beratung bei wiederholter Antragstellung.
- Erfüllung von Auflagen bei höheren Rückständen und im Wiederholungsfall zur Absicherung der Hilfestellung (z.B. Inanspruchnahme eines betreuten Kontos, von Schuldnerberatung).
- Konsequente Ablehnung der Förderung zur Übernahme eines Rückstandes bei mangelnder Mitwirkung wie z.B. der Nichteinhaltung von Vereinbarungen oder Terminen.
Wann der Rückstand übernommen wird
Weiters wurde der schwierigen Situation von Haushalten Rechnungen getragen, die mit ihrem Einkommen gerade noch die Miete, aber keine Raten zahlen können. Bei niedrigen Rückständen (600 bis 2.000 Euro) wird künftig der gesamte Rückstand übernommen. Rückstände von mehr als 2.000 Euro bis zu 3.000 Euro werden immerhin noch zu 80 Prozent übernommen. Das stellt auch einen Anreiz dar, möglichst früh Hilfe zu beantragen. Bei Rückständen über 3.000 Euro und im Wiederholungsfall sind individuelle Lösungen auf Grund der sozialarbeiterischen Expertise zwischen 60 Prozent und 100 Prozent möglich.
Schon 11.300 Mal geholfen
„Ich bin stolz darauf, dass es uns mit der Wohnungssicherung Plus innerhalb sehr kurzer Zeit gelungen ist, über 11.300 Haushalte vor einer Delogierung zu bewahren. Die Verlängerung der Wohnungssicherung Plus bis zum Jahresende und die Anpassung der Regeln sollen die Eigenverantwortung stärken, um sich nachhaltig aus der Krisensituation herauszubegeben“, so Sozialstadtrat Peter Hacker.
Vorbeugen kommt billiger
Wohnungssicherung beugt sozialen Folgeprobleme bei den Betroffenen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Krankheit vor. Und damit auch den Kosten der Reintegration, die diese Probleme mit sich bringen. „Wohnungssicherung ist daher volkswirtschaftlich sinnvoll und rechnet sich. Wie Analysen ergaben, kann ein Mietrückstand in Höhe von 2.500 Euro rund 31.000 Euro an Folgekosten mit sich bringen. Ich richte daher einen dringenden Appell an jene Menschen, die Mietschulden haben, möglichst frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Wohnungssicherung Plus zu beantragen“, erklärt Agnes Berlakovich, Leiterin der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt.
Wer kann Wohnungssicherung beantragen?
Die Zielgruppe der Wohnungssicherung Plus umfasst Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens sechs Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt hier bestreiten und entweder Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben.
Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Hilfe beim Ausfüllen des Ansuchens gibt es beim Servicetelefon unter: +43 1 4000 8040.