Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edstadtler (ÖVP) und NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger haben heute gemeinsam den Entwurf für die kommende Impfpflicht präsentiert.
Breite Basis für Impfpflicht
Der Entschluss eine allgemeine Impfpflicht in Österreich einzuführen ist bereits vor rund drei Wochen gemeinsam von der Landeshauptleute-Konferenz und der Bundesregierung gefasst worden. Der Gesetzesentwurf fußt dabei auf einer breiter, gemeinsamen parlamentarischen Basis. „Das ist keine Selbstverständlichkeit,“ so die ÖVP-Ministerin Karoline Edstadtler.
Der Entwurf wurde gemeinsam mit der Opposition – SPÖ und NEOS – erarbeitet. Damit haben sich vier der fünf Parlamentsparteien am Gesetzesentwurf beteiligt. Im Vorfeld wurden viele Gespräche mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen geführt.
Impfkritisch
Eine Millionen Österreicher sind noch nicht geimpft. In Österreich zeigt sich die Bevölkerung besonders Impfkritisch. Diese Impfskepsis macht sich gerade in der Pandemie deutlich: vergleichsweise niedrige Impfquoten steigerte besonders bei der nichtgeimpften Bevölkerung die Infektionszahlen. Davon betroffen sind auch die Hospitalisierungen und Personen, die aufgrund einer COVID-19-Infektion eine intensivmedizinische Behandlung benötigen.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein habe seine Meinung zur Impfpflicht im Laufe der Pandemie geändert. Es gelte jetzt „aus dem Kreislauf des ständigen Auf- und Zusperren auszubrechen“, denn die allgemeine Impfpflicht bringe mehr Sicherheit und Freiheiten zurück. Vor allem gelte es jetzt wissenschaftlichen Fakten zu folgen und Fake-News über die Impfung weiter zu Bekämpfen.
Impfpflicht ab 14
Der präsentierte Entwurf sieht wie bereits bekannt die allgemeine Impfpflicht für alle Personen ab 14 mit Hauptwohnsitz in Österreich vor. Man einigte sich auf das Alter, so der Gesundheitsminister, da man in Österreich ab 14 Jahren als teilmündig gilt. Dadurch sei die Entscheidung über eine Impfung eigenständig zu treffen.
Neben Kinder unter 14 Jahren gibt es noch weitere Ausnahmen von der allgemeinen Impfpflicht.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Impfpflicht sind Genesene, deren Infektion bis zu 180 Tage zurückliegt. Ab dem 181 Tag nach der Infektion ist eine Impfung verpflichtend. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Dazu muss ein ärztliches Attest vorliegen. Ärzte die sogenannte “Gefälligkeitsatteste” ausstellen, drohen ebenfalls Strafen bis zu 3.600 Euro.
Weiters sind Schwangere von der Impfpflicht ausgenommen. Gesundheitsminister Mückstein fügt aber hinzu, dass die COVID-19-Schutzimpfung dezidiert für Schwangere empfohlen ist. Laut Nationalem Impfgremium schützt die Impfung Schwangere und deren ungeborene Kinder.
Strafen
Ab 10. Jänner geht das Gesetz in die parlamentarische Begutachtung und soll mit Anfang Februar gelten. Vierteljährlich sollen alle ungeimpfte Personen eine Impfaufforderung erhalten. Die Daten stammen dabei aus dem zentralen Melderegister, Impfregister und epidemologischen Meldesystem. Wer der Impfaufforderung nicht nachkommt, drohen in einem ordentlichen Strafverfahren Geldstrafen in der Höhe von bis zu 3.600 Euro. Wobei Behörden in einem vereinfachten Verfahren Strafen bis zu 600 Euro verhängen dürfen.
Sollte Laufe des Strafverfahrens der Impfung nachgekommen werden, wird die Strafe fallen gelassen.
Impfangebot
Man solle sich jetzt schon Impfen und nicht erst auf die kommende Impfpflicht im Februar warten, so Mückstein. Die Bundesregierung werde daher die Impfkampagne weiter forcieren. Zusätzlich erhalten alle ungeimpften Personen noch vor Weihnachten einen Brief mit einem personalisierten Impftermin – eine ähnliche Aktion hat die Stadt Wien bereits im November gestartet.
In Wien gibt es ein breites und niederschwelliges Impfangebot. Das Impfen ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Neben klassischen Impfzentren, wird die Impfung in Impfbussen, -bims und -schiffen oder in Hallenbäder angeboten.