Vorsicht: Autofahren im Winter kann teuer werden

Besonders in der kalten Jahreszeit gibt es einiges zu beachten © ÖAMTC/Aloisia Gurtner

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Auch abseits von Winterreifen und angepasster Fahrweise gibt es in der kalten Jahreszeit einiges, was Autofahrer beachten sollten. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Bei einem winterlichen Kälteeinbruch mit Schnee und Eis gilt der erste Gedanke der meisten Autofahrer den Winterreifen und einem entsprechend angepassten Fahrverhalten. Es gibt aber noch einige andere Punkte, die zu beachten sind – und die oft weit weniger bekannt sind. Der ÖAMTC-Jurist und Leiter der Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, Nikolaus Authried, hat die wichtigsten Fakten betreffend Autofahren im Winter zusammengefasst:

Mit Guckloch fahren: Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer so fährt, muss mit eingeschränkter Sicht und im Extremfall – theoretisch – mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen – das gilt auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel.

Schnee auf dem Autodach: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt insofern auch für das Autodach, als herabfallender Schnee zur Gefahr für andere werden kann – dadurch können sich Haftungsfragen und sogar strafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Motor laufen lassen: Wer den Motor laufen lässt, um sich nach dem Eiskratzen direkt in ein warmes Auto setzen zu können, verursacht nicht nur unnötigen Lärm und Abgase, sondern riskiert mitunter auch bis zu 10.000 Euro Strafe.

Wintermantel am Steuer: Auch wenn es im Auto anfangs noch sehr kalt ist, sollte man sich nicht mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzen – ein nicht optimal anliegender Gurt ist zwar nicht verboten, gefährdet aber massiv die Sicherheit.

Auch eingeschneite Verkehrsschilder dürfen nicht ignoriert werden © ÖAMTC/Aloisia Gurtner

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten: Sind schneebedeckte Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form zu erkennen, schützt die die weiße Pracht bei Missachtung nicht vor Strafe. Ist der Inhalt eines vermeintlich unlesbaren Zeichens bekannt, kann dessen Missachtung im Falle eines Unfalls – bei entsprechender Kausalität – zu einem Mitverschulden führen.

Verschneite Bodenmarkierungen: Sind diese aufgrund einer Schneeschicht völlig unkenntlich, so gelten sie nicht. Aber Achtung: Wird etwa ein Verbot zusätzlich zu Markierungen auch durch Schilder gekennzeichnet und sind die Schilder erkennbar, dann gilt das Verbot weiterhin.

Räum- und Streufahrzeuge überholen: Verboten ist das Überholen zwar nicht, dennoch sollte man darauf verzichten. Der Grund: Vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen, da dessen Pflug deutlich breiter ist als das Fahrzeug selbst – das wird oft unterschätzt.

Kein Recht auf Schneeräumung: Obwohl Räumfahrzeuge Tag und Nacht im Einsatz sind, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit geräumt und gestreut sein. Einen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen gibt es ohnehin nicht – Fahrweise und Geschwindigkeit müssen immer den Witterungsbedingungen angepasst werden. Eine Haftung des Straßenerhalters für einen Schaden, der durch eine nicht oder schlecht geräumte Straße (mit-)verursacht worden ist, besteht abseits von mautpflichtigen Straßen nur sehr selten.

Ungesichertes Wintergepäck, falsche Beladung: Crash-Tests des ÖAMTC haben bereits mehrfach gezeigt, wie gefährlich eine Fahrt in den Winterurlaub werden kann, wenn das Gepäck im und am Auto nicht richtig gesichert ist. Deshalb wichtig: Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Und abgesehen vom Sicherheitsaspekt: Ungesicherte Ladung wird mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet. Wird durch die schlechte Ladungssicherung auch die allgemeine Verkehrssicherheit gefährdet, kommt es zudem zu einer Vormerkung im Führerscheinregister.

Kommt es durch falsche Bereifung, nicht angepasste Geschwindigkeit, vereiste Scheiben o. ä. zu einem Unfall, können Schadenersatzansprüche und eine strafrechtliche Haftung drohen – bei einem Personenschaden auch ein gerichtliches Strafverfahren.