Die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ warnen eindringlich vor der Hitze in Fahrzeugen. In der prallen Sonne können Temperaturen schnell auf 60 Grad steigen.
Ein hochsommerliches Wochenende mit Temperaturen über 30 °C steht bevor. ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl warnt: “Ein in der Sonne geparktes Auto kann innerhalb weniger Minuten zu einer lebensgefährlichen Hitzefalle für Kinder, Tiere und empfindliche Personen werden. Die Fenster einen Spalt offen zu lassen, hilft so gut wie nichts – die Luftzirkulation ist zu gering.”
Hitze steigt schnell
Tests der Mobilitätsklubs haben ergeben: Oberflächen im Innenraum erhitzen sich binnen fünf Minuten deutlich, die Luft erreicht innerhalb einer Viertelstunde bis zu 45 °C. Kinder und Tiere sind bei Hitze noch schneller gefährdet als Erwachsene, ab 45 °C kann es lebensgefährlich werden.
Ganz dramatisch für Babys
“Bei Babys kommt noch dazu, dass sie sich nicht wirklich melden können und sehr schnell dehydrieren. Tiere leiden zusätzlich unter ihrem dicken Fell”, betont Kerbl. Seine Empfehlung ist eindeutig: “Auch wenn man nur ‘ganz kurz’ aussteigt, um etwas zu besorgen – es bleibt überhaupt kein Lebewesen im Auto zurück, weder Kind noch Tier.”

Faktum ist: Bei längerer Standzeit können Armaturenbrett und Sitze in der prallen Sonne bis zu 80 °C erreichen, die Luft bis zu 60 °C.
Einschreiten ist möglich
Oft ist es dem schnellen Einschreiten von Passanten zu verdanken, dass
Betroffene rechtzeitig aus überhitzten Fahrzeugen gerettet werden. Laut Johann
Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, ist man unter Umständen sogar dazu verpflichtet, in lebensbedrohlichen Situationen zu handeln, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen kann
Scheibe einschlagen?
„Wenn offensichtlich Lebensgefahr für Menschen oder Tiere besteht, hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter den Voraussetzungen des entschuldigenden Notstandes erfolgt“, so Kopinits. Wer übrigens Kinder oder Tiere in einem überhitzten Auto zurücklässt, muss mit Konsequenzen rechnen (fahrlässige
Körperverletzung oder Vernachlässigung von Schutzbefohlenen).

