Die Arbeiterkammer Wien hat unrechtmäßig kassierte Gebühren von Fitnessstudios erfolgreich zurückgefordert. Durch eine Sammelaktion erhielten rund 20.000 Betroffene insgesamt eine Million Euro zurück.
Viele Fitnessstudios verrechneten über Jahre unzulässige Gebühren wie Anmelde- und Chipgebühren oder Servicepauschalen. Die AK brachte 30 Verbandsklagen gegen große Anbieter wie FITINN, McFit, CleverFit und FitFabrik ein – mit Erfolg. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die Zusatzentgelte für rechtswidrig.
Sammelaktion brachte betroffenen Kund:innen ihr Geld zurück
Nach dem Urteil startete die AK 2023 eine Sammelaktion. Über ein Kontaktformular meldeten sich rund 20.000 Betroffene, deren Beiträge zurückgefordert wurden. Die Fitnesscenter reagierten unterschiedlich, doch die AK blieb hartnäckig.
Tipp: Verträge genau prüfen
AK-Expertin Gabriele Zgubic rät dazu, Fitnessverträge aufmerksam zu lesen. Zusatzentgelte dürfen nur verlangt werden, wenn sie für besondere Leistungen wie Sauna oder Getränkeabos anfallen – und Kund:innen ausdrücklich zustimmen.