Bedingte Haftstrafe wegen Tierquälerei

(C) Pfotenhilfe:
(C) Pfotenhilfe: "Ena" wurde von der Pfotenhilfe wieder aufgepäppelt.

Eine in der Landstraße ­lebende Serbin ist wegen Quälerei ihrer Hündin „Ena“ zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vor Gericht zeigte sich das herzlose Frauchen geständig.

Sie sei mit der Hündin über­fordert gewesen und habe sie monatelang nicht ausreichend oder gar nicht gefüttert. Eine Zeugin sagte aus, dass sie die Hündin sogar aussetzen wollte.

Zeugin erkannte „Ena“

Bereits im vergangenen Herbst wurde „Ena“ beim Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen (OÖ) abgegeben. Angeblich wurde das abgemagerte Tier in der Nähe gefunden. Ein Chip war zwar vorhanden, aber auf keinen Halter registriert. Nach dem Besitzer wurde in sozialen Medien gesucht. Tatsächlich meldete sich eine Zeugin, die „Ena“ erkannte und aussagte, dass die im 3. Bezirk wohnhafte Halterin diese schon länger loswerden wollte, weil sie ihr lästig sei und sie sich das Futter nicht leisten könne. Angeblich wurde „Ena“ auch alleine in der Wohnung zurückgelassen, wenn das Frauchen auf Urlaub fuhr.