Krank am Steuer zu sitzen ist nicht nur ein Risiko für die Verkehrssicherheit, auch hohe Strafen bis zu 726 Euro und Versicherungsprobleme sind möglich. Erkältung, Medikamente und Co. können das Fahrvermögen stark beeinflussen.
Wenn sich Krankheitssymptome bemerkbar machen, ist Vorsicht geboten – auch im Straßenverkehr. Niesen, Schwindel oder die Einnahme bestimmter Medikamente können das Fahrvermögen erheblich einschränken. „Wer krank ist, sollte kein Fahrzeug lenken. Die Auswirkungen auf Aufmerksamkeit und Reaktionszeit können drastisch sein“, warnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.
Niesen, Husten und Kreislaufprobleme erhöhen Unfallgefahr
Krankheitssymptome wie Hustenreiz, Niesattacken oder Kreislaufprobleme können das Fahren gefährlich machen. „Beim heftigen Niesen schließt man automatisch die Augen. Wer bei 50 km/h zwei Sekunden niest, ist 28 Meter lang im Blindflug unterwegs“, erklärt Seidenberger. Auch laufende Nase oder brennende Augen können die Aufmerksamkeit verringern, wodurch das Unfallrisiko steigt. Besonders in der Erkältungszeit sollten sich Autofahrer:innen fragen, ob sie sich fit genug für den Straßenverkehr fühlen.
Medikamente können Fahrtüchtigkeit einschränken
Auch die Einnahme von Medikamenten – egal ob rezeptfrei oder verschreibungspflichtig – beeinflusst die Fahrsicherheit. „Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Unruhe oder Sehprobleme können Reaktionsfähigkeit und Konzentration beeinträchtigen“, so Seidenberger. Manche Arzneimittel enthalten aufputschendes Koffein, das nur kurzfristig wirkt, andere wiederum Beruhigungsmittel wie Codein, das Müdigkeit fördert. Besonders gefährlich ist die Kombination mit Alkohol oder anderen Medikamenten, die unerwartete Wechselwirkungen hervorrufen kann. Autofahrer sollten sich daher immer ärztlichen Rat einholen, bevor sie sich ans Steuer setzen.
Hohe Strafen und Versicherungsfolgen drohen
Das Fahren in beeinträchtigtem Zustand kann empfindliche Konsequenzen haben. „Wer krank oder unter Medikamenteneinfluss ein Fahrzeug lenkt, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Strafe von bis zu 726 Euro“, erklärt die Verkehrspsychologin. Zudem kann die Polizei bei offensichtlicher Fahruntauglichkeit die Weiterfahrt untersagen und die Fahrzeugschlüssel abnehmen. Noch schwerwiegender sind die Folgen eines Unfalls: Die Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden des Unfallgegners, der Fahrer landet jedoch im Malus. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung sogar Leistungen verweigern. Seidenberger rät daher: „Wer sich krank oder unwohl fühlt, sollte auf das Autofahren verzichten, einen Arzt konsultieren und sich auskurieren.“