Der Landtag hat die rechtliche Grundlage für das neue Vergabesystem beschlossen. Kernstück ist ein faires und transparentes Bonuspunkte-System, das den Zugang zu Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen neu regelt.
Mit dem Beschluss ist der Weg frei für die flächendeckende Umsetzung des neuen Vergabemodells, das den Zugang zu leistbarem Wohnraum noch gerechter und treffsicherer machen soll.
Weichen für die Zukunft
„Das einzigartige Wiener Wohnbaumodell stellt die Weichen in die Zukunft. Die Wohnungsvergabe NEU ist die größte Weiterentwicklung unseres Vergabesystems seit Jahrzehnten. Sie sorgt dafür, dass leistbarer Wohnraum künftig noch gezielter dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird“, betont Wohnbaustadträtin Elke Hanel Torsch.
Näher bei den Wienern
Neos-Klubobfrau und Wohnbausprecherin Selma Arapović ergänzt: „Das neue Bonuspunktesystem orientiert sich eng an den realen Lebensumständen der Wienerinnen und Wiener bei der Wohnungsvergabe. Durch die Kombination unterschiedlicher, klar nachvollziehbaren Kriterien schaffen wir ein faires und flexibles Vergabesystem.”
Neues Vergabesystem im Überblick
Wer die allgemeinen Zugangskriterien erfüllt, erhält ein Wiener Wohn-Ticket für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen. Auf Basis der individuellen Lebenssituation und mit den entsprechenden Nachweisen werden Bonuspunkte angerechnet, die die Reihung im Vergabesystem bestimmen. Die Vergabe von Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen erfolgt anhand von Kriterien mit jeweils festgelegten Punktewerten:
• Wien-Bonus: seit mindestens 6 Jahren durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien: bis zu 45 Punkte.
• Lange Wartezeit: trotz aktiver Wohnungssuche noch keine Erstreihung bei einer Wohnung: bis zu 45 Punkte.
• Jung: unter 25 Jahre alt, kein eigener Hauptmietvertrag und der künftige Haushalt besteht aus maximal zwei Personen: 50 Punkte.
• Überbelag: aktuell in Hauptmiete in einer Wohnung, die aufgrund der Haushaltsgröße zu klein ist: 50 Punkte.
• Alleinerziehend: ohne Partner und Kinderbetreuung im Haushalt: bis zu 80 Punkte.
• Aus- und Weiterbildung: Aus- oder Weiterbildung mit einem entsprechenden Stundenausmaß: 20 Punkte.
• Schwangerschaft: Wohnwerber oder Partner schwanger: 30 Punkte.
• Wohnkosten: Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung mit ausgewiesenem Wohnkostenanteil: 50 Punkte.
• Wechsel in kleinere Wohnung: bis zu 70 Punkte.
• Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau: bis zu 30 Punkte.
• Wohnung ohne Bad und/oder WC: bis zu 50 Punkte.
• Trennung/Scheidung und Auszug: bis zu 50 Punkte.
• Drohender Wohnungsverlust: bis zu 80 Punkte.
• Betreute Person in einer sozialen Einrichtung: 75 Punkte.
• Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt: 100 Punkte.
• Chronische Mobilitätseinschränkung und die Wohnung ist nicht geeignet: bis zu 100 Punkte.
• Pflege zu Hause: Wohnwerber oder ein Haushaltsmitglied hat mindestens Pflegestufe 3 und wird zu Hause betreut: bis zu 100 Punkte.
Weitere Infos: Wohnberatung Wien

