AK: Geld zurück von Clever fit nach OGH-Urteil

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Die Arbeiterkammer hat einen entscheidenden Erfolg im Kampf gegen zu Unrecht kassierte Beiträge der Fitnesscenter-Kette Clever fit erzielt – das WIENER BEZIRKSBLATT berichtete. Die geschädigten Kundinnen und Kunden der Kette haben nun Anspruch auf Rückzahlung. Bisher haben sich 6.000 Kunden bei der Kammer gemeldet. Doch Clever fit verweigert laut AK Gespräche.

Kreative Pauschalen

Neben Mitgliedsbeiträgen wurden vom Unternehmen rechtswidrige, teils kreative Zusatzkosten verrechnet. Etwa eine halbjährliche Servicepauschale oder Energiekostenpauschale. Die AK hat die betroffenen Clever fit-Betreiber zu Gesprächen eingeladen. Clever fit ist dieser Einladung bisher nicht gefolgt. Von den Unternehmen wurde lediglich angekündigt, dass sie ab sofort keine weiteren Zusatzentgelte kassieren.

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„Es ist sonderbar, wenn ein Unternehmen ein Gerichtsurteil ignoriert. Diese Vorgangsweise kommt nur äußerst selten vor“, weiß AK Konsumentenschützer Martin Goger. „Wir werden daher die Ansprüche von Kundinnen und Kunden von Clever fit auf Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Beträge sammeln und falls nötig auch gerichtlich geltend machen.“ Noch bis Ende Februar 2023 werden Fälle gesammelt. „Zurückgefordert werden können das einmalig bei Vertragsabschluss angefallene Verwaltungspauschale und die Chipgebühr sowie die halbjährlich kassierten Servicepauschale.“

Mehr Informationen: www.arbeiterkammer.at/fitness