Jetzt reicht’s: Die Pensionisten gehen vor Gericht!

©PVÖ
©PVÖ

Dass man mit Pensionsantritt finanzielle Abstriche machen muss, ist nicht neu – besonders hart trifft es allerdings die Pensionisten des Jahres 2022, die nur eine reduzierte erste Pensionsanpassung erhalten haben. Vor Gericht wollen die Betroffenen jetzt ihr Recht einklagen. 

Fast alle Personen, die mit 2022 (Stichtage Februar bis Dezember 2022) in Pension gegangen sind, wurden von der Regierung finanziell benachteiligt – und zwar deshalb, weil diese Neupensionisten nur eine reduzierte erste Pensionsanpassung für das Jahr 2023 erhalten haben, und nicht die vollen 5,8 Prozent. Diese anteilige Anpassung wurde je nach Monat des Pensionsantritts berechnet. Alle, die ab Juni 2022 in Pension gegangen sind, bekommen nur mehr die Hälfte, also nur 2,9 Prozent. Diese Aliquotierung ist gleichheits- und verfassungswidrig und hat zur Folge, dass für die Betroffenen über die gesamte Zeit ihrer Pension hinweg ein Verlust von bis zu mehreren zehntausend Euro entsteht.

Pensionistenverband unterstützt vor Gericht

Um eine volle Pensionsanpassung zu erhalten, hilft nur mehr der Schritt vor Gericht. Mit der Initiative „Klagen statt verzagen“ unterstützt der Pensionistenverband Österreich die Betroffenen dabei, zu ihrem Recht zu kommen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie alle für die Klage notwendigen Dokumente findet sich unter http://pvoe.at/klagenstattverzagen/
Die Teilnahme „kostet“ nur zwei Briefmarken und ist möglicherweise die einzige Chance, dass die Benachteiligten das ihnen zustehende Geld erhalten. Mitmachen zahlt sich aus!