Nächste Teuerung im April: Miethammer trifft Altbau

(C) Joham: Ab April wird das Wohnen im Altbau nochmals teuer.
(C) Joham: Ab April wird das Wohnen im Altbau nochmals teuer.

Als ob das Leben nicht schon teuer genug wurde, kommt nun die nächste Teuerung auf die Wienerinnen und Wiener zu. Diesmal trifft es die Mieter von Altbauwohnungen, wie die AK Wien warnt. Denn mit 1. April werden die Richtwertmieten steigen. Und das um satte 8,6 Prozent, so die Kammer.

Mehrbelastung

Schon letztes Jahr stiegen in diesem Wohnsegment die Preise um fast sechs Prozent. Dieses Jahr müssen Altbaumieter mit durchnschninttlichen 490 Euro im Jahr mehr rechnen. „Jeder muss Wohnen, daher ist im besten Sozialstaat der Welt Wohnen leistbar für alle“, sagt Thomas Ritt, Leiter der AK Abteilung Kommunal & Wohnen. Von der Erhöhung sind gut 776.000 Mieter in ganz Österreich betroffen. Eine Familie in einer 90 Quadratmeter Wohnung wird in Wien rund 620 Euro jährlich mehr an Miete zahlen müssen.

Mietrechtsreform

„Bei vielen wird es immer enger mit den ganzen Teuerungen – und jetzt schon wieder eine saftige Mieterhöhung. Vor allem Junge können da kaum mehr mit. Im besten Sozialstaat der Welt ist Wohnen leistbar für alle“, so Ritt. „Daher fordern wir: Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung auf zwei Prozent begrenzt werden– so lange, bis es zu einer großen längst überfälligen Mietrechtsreform kommt.“ Weiter möchte die Kammer befristete Mietverträge den Garaus machen. Derzeit sind drei von vier neuen Mietverträge im privaten Bereich befristet, weiß der AK- Experte. Dazu kommen oftmals verbotene Aufschläge bei Altbaumieten. „Und wer seine zu hohe Miete und damit seine Rechte einklagt, muss auch befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Viele tun das deshalb nicht. So wird Recht zu einer leeren Hülle!“

Die Richtwertmiete

Die Richtwertmiete wird alle zwei Jahre mit 1. April an die Inflation angepasst. 2021 hat die Regierung aufgrund des Drängens von AK und Mietervereinigung die Anpassung ausgesetzt um Mieter in der Corona-Pandemie zu entlasten und auf 2022 verschoben. Die Erhöhung der Richtwerte veröffentlicht das Justizministerium im März. Wer einen Mietvertrag etwa in einem privaten Altbau – errichtet vor 1945 – nach dem 1. März 1994 unterschrieben hat, unterliegt dem Richtwertsystem. Die Erhöhung betrifft also alle in den vergangenen 27 Jahren abgeschlossenen Verträge, da sie (oft) entsprechende Anpassungsklauseln im Vertrag haben sowie Neuverträge.