Es ist der Albtraum vieler Urlauber: Im Ferienparadies wird man plötzlich Opfer eines Diebstahls. ÖAMTC-Reiserechtsexpertin Verena Pronebner fasst zusammen, was im Fall der Fälle zu tun ist.
Immer Anzeige
Grundsätzlich sollte bei einem Diebstahl im Ausland immer die örtliche Polizei verständigt und umgehend Anzeige erstattet werden. “Dabei ist es wichtig, sich eine Kopie der Diebstahlsanzeige aushändigen zu lassen, denn nur so erhält man notwendige Duplikate und kann Ansprüche, etwa bei der Versicherung, geltend machen”, so die Juristin.
Diebstahl des Koffers
Für das Reisegepäck gibt es Versicherungen, die Wertgegenstände in der Regel mit abdecken. “Es gibt allerdings auch Ausnahmen”, hält Pronebner fest. “Bargeld, Fahrkarten, Dokumente und ähnliches sind meist nicht mitversichert.” Haushaltsversicherungen oder manche Reisegepäckversicherungen beinhalten oft auch eine “Außenversicherung”, die im Urlaub für Einbruchsdiebstähle (z. B. im Hotel) oder Raub (z. B. auch im Auto) gilt – nicht jedoch für einfachen Diebstahl oder Trickdiebstähle.
Vor der Abreise sollte man sich daher über den örtlichen Geltungsbereich der Versicherung informieren.
Diebstahl von Reise-Dokumenten
Nach Anzeige bei der Polizei sollte man Kontakt mit der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen. “Dort erhält man gegen Vorlage der Diebstahlsanzeige einen Notpass. Hilfreich ist hierbei ein Passfoto und eine Kopie des Reisepasses”, erklärt Pronebner. “Gibt es im Urlaubsland keine österreichische Vertretungsbehörde, kann man sich auch an die eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden.”
Zurück in der Heimat muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige erstattet werden. Dann erhält man einen neuen Reisepass.
Diebstahl des Führerscheins
Ein neuer Führerschein kann nur in Österreich ausgestellt werden. “Ist der Schein weg, sollte man bei der örtlichen Polizei nachfragen, ob man mit Diebstahls- bzw. Verlustanzeige weiterfahren darf”, so die ÖAMTC-Juristin.
Diebstahl von Kennzeichentafeln
Auch das kommt immer wieder vor. Hier ist ebenso eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Bei dieser Gelegenheit muss man sich auch erkundigen, ob man ohne oder (wie in Österreich zulässig) mit einem selbst nachgebastelten “Ersatztaferl” weiterfahren darf und wenn ja, wie lange. In Österreich darf man mit Ersatztafel und Anzeige beispielsweise eine Woche lang weiterfahren.
Wie kann man sich vorbereiten?
Bereits vor dem Urlaub: Die wichtigsten Reisedokumente sollten kopiert und getrennt von den Originalen aufbewahrt werden. “Auch das Ablegen von gescannten Dokumenten im E-Mail-Postfach, einem Datentresor oder im Cloud-Speicher ist ratsam – darauf kann man auch von unterwegs zugreifen”, so Pronebner. Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden, PIN-Codes gehören nicht in die Brieftasche.
Telefonnummern für Kartensperrung im Handy einspeichern, zusätzlich aufschreiben und getrennt von den Reisedokumenten aufbewahren. Die Seriennummer des Smartphones aufschreiben, um das Smartphone nach einem Diebstahl sperren lassen zu können.

Wie erschwert man die “Arbeit”?
- Den eigenen Pkw oder das Mietauto am besten auf bewachten Parkplätzen abstellen.
- Wertgegenstände und Gepäckstücke nicht offen im Auto liegen lassen.
- Große Geldbeträge sowie Bankomat- und Kreditkarten nicht mitnehmen, sondern im Hotel-Safe verwahren, wenn sie gerade nicht benötigt werden.
- Mit Bargeld, teurem Schmuck oder Dokumenten nicht in der Öffentlichkeit hantieren. Elektronische und teure Geräte nicht ständig offen zur Schau tragen, sondern in Taschen verwahren.
- An belebten Orten Handtasche oder Rucksack verschlossen vor dem Körper tragen oder fest unter den Arm klemmen. Bargeld, Kreditkarten und Reisepass vorzugsweise in einer Bauch- oder Brusttasche unter der Kleidung tragen.
Wer bestohlen wurde und nicht weiterweiß, kann sich als Clubmitglied kostenlos an die Rechtsberatung des ÖAMTC wenden. Juristische Nothilfe rund um die Uhr: In einem unaufschiebbaren Notfall stehen die Juristen des Mobilitätsclubs den Mitgliedern auch in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter ÖAMTC Rechtsberatung. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.
Die Kontakte der zuständigen österreichischen Vertretungen in allen Urlaubsländern sowie die Notfallnummern der Polizei findet man auch in der ÖAMTC-App Meine Reise und in der ÖAMTC Länder-Info unter ÖAMTC Länderinfo.

